Deckungszusage / allgemeinWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Deckungszusage ist eine Bestätigung der Versicherung, dass der Versicherungsnehmer eine Versicherung abgeschlossen hat und somit die Kosten im Schadenfall gedeckt sind. Dies kann eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für einen Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers sein oder auch für die Kfz-Zulassungstelle, damit der Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug zulassen kann, obwohl er noch nicht die endgültige Police seiner Kfz-Versicherung vorliegen hat.
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