Deckungszusage/ Rechtsschutzversicherung


Deckungszusage/ Rechtsschutzversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist vor Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe unbedingt eine Deckungszusage der Versicherung einzuholen. Die Erteilung einer solchen Zusage ist zwingend an ausreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung geknüpft und verpflichtet die Rechtsschutzversicherung dann zur Übernahme anfallender Kosten für z.B. Rechtsanwalt, Gerichts- und Gutachterkosten bis zur Höhe der zugesagten Leistung.

Der nächste Begriff ist Deferred Compensation.

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