Deckungszusage/ allgemeinWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Deckungszusage ist eine vorläufige Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem potentiellen Versicherungsnehmer, die dem Versicherungsnehmer bereits für den Zeitraum zwischen Antragsstellung und Vertragsabschluss Versicherungsschutz gewährt. Sie endet mit dem Zustandekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages, mit dem Scheitern der Vertragsverhandlungen oder mit dem Ablauf einer zuvor vereinbarten Frist.
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Deckungszusage/ Rechtsschutzversicherung.
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