DeklarationWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff Deklaration kommt aus dem Lateinischen und steht für Erklärung und Ankündigung. Im Versicherungswesen wird unter dem Begriff Deklaration eine Erklärung des Versicherungsunternehmens zu möglichen Risiken im Rahmen einer Sachversicherung verstanden. Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer bei Antragsstellung mit einer Auflistung über die unterschiedlichen Risiken eines Produktes. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, welche der dargestellten Optionen er auswählt oder nicht. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für alle Optionen innerhalb des Vertrages, wird dies Pauschaldeklaration genannt.
Der nächste Begriff ist
Dekontamination.
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