Delegationsverfahren


Delegationsverfahren

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Lexikon-Eintrag:

Der Begriff Delegationsverfahren bedeutet, dass der verantwortliche Arzt, bei dem der Versicherte in Behandlung ist, einen Psychotherapeuten (nichtärztlich) in seine Behandlung miteinbezieht. Jedem Versicherungsnehmer stehen je nach Versicherung und Tarif eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr zu, welche vom Versicherer erstattet werden.

Der nächste Begriff ist Deliktsfähigkeit / Haftpflicht.

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