Deliktsfähigkeit / Haftpflicht


Deliktsfähigkeit / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nur, wenn der Schadensverursacher deliktfähig ist, d.h. für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich gemacht werden kann. Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren, im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren, sind nicht deliktfähig. Die Haftpflichtversicherung bezahlt von diesen Kindern verursachte Schäden also nicht. Wenn die Eltern des Kindes allerdings während der Schadensbegehung ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wird der Schaden ihnen zugeordnet und von der Versicherung reguliert.

Der nächste Begriff ist Deliktshaftung.

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