Deliktshaftung


Deliktshaftung

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Lexikon-Eintrag:

Die Delikthaftung ist eine Verschuldenshaftung. Der Geschädigte kann dabei im Gegensatz zur Produkthaftung auch Schmerzensgeld einfordern. Es existiert weder eine Haftungshöchstgrenze noch eine Selbstbeteiligung des Geschädigten. Hersteller von Produkten haften, wenn durch ein in Verkehr gebrachtes Produkt Schaden entstanden ist und die Publikation des betreffenden Produkts die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass normale Nutzer ein Produkt gefahrlos verwenden können. Zudem muss die Fehlerfreiheit des Produkts durch moderne Prüfverfahren sichergestellt werden, bevor es auf den Markt kommt. Eine Gebrauchsanweisung muss den Verbraucher darüber informieren, wie das Produkt sachgemäß angewendet wird. Kommt ein Hersteller der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, muss er im Schadensfall dem Betroffenen den Schaden ersetzen und gegebenenfalls auch ein Schmerzensgeld entrichten.

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