DiagnoseschlüsselWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte, Zahnärzte und Psychologen, alle erhobenen Befunde ihrer Patienten zu dokumentieren. Dies geschieht mit Hilfe des Diagnoseschlüssels ICD-10 (International Classification of Diseases), der von der Weltgesundheitsorganisation erstellt wurde. Hiermit entstand erstmals die Möglichkeit einer internationalen Klassifikation aller anerkannten Krankheiten und Diagnosen.
In Deutschland wird die Codierung der ICD-10 u.a. zur Abrechnung mit den Krankenkassen benutzt.
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