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Lexikon-Eintrag:Nach § 242 des StGB (Strafgesetzbuch) handelt es sich um Diebstahl, wenn Jemand sich unrechtmäßig das Eigentum eines Anderen aneignet.
Diebstahl kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch des Diebstahls ist strafbar.
Der nächste Begriff ist
Dienstreise-Unfallversicherung.
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