DirektanspruchWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Geschädigter kann einen Direktanspruch gegenüber einer Versicherung in jedem Fall geltend machen. Dies ist gesetzlich geregelt. Der Direktanspruch kann durch keinerlei Vertragsklauseln aufgehoben werden, und unabhängig von Schadensursache und weiteren Umständen, muss die Versicherung dem Versicherten den entstandenen Schaden ersetzen.
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Direktgutschrift.
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