DirektgutschriftWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Direktgutschrift gilt bei langfristigen Verträgen, wie zum Beispiel bei der Lebens- und Krankenversicherung, als Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen des Versicherungsgeschäftes.
Ein bestimmter Anteil der erwirtschafteten Überschüsse ist an den Kunden des Unternehmens weiter zu reichen. Der Versicherungsvertrag gilt als Rechtsgrundlage von Direktgutschriften.
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