Direktversicherung


Direktversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Nach dem deutschen Steuerrecht gibt es Lebensversicherungsverträge in Form von Direktversicherungen. Der Arbeitgeber ist hierbei der Versicherungsnehmer. Er schließt die Direktversicherung auf das Leben eines Mitarbeiters bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Anspruch auf die Bezüge haben der Arbeitnehmer und auch seine Hinterbliebenen.

Der nächste Begriff ist Direktversicherung - Überblick.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Direktversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.