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Lexikon-Eintrag:Nach dem deutschen Steuerrecht gibt es Lebensversicherungsverträge in Form von Direktversicherungen. Der Arbeitgeber ist hierbei der Versicherungsnehmer. Er schließt die Direktversicherung auf das Leben eines Mitarbeiters bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Anspruch auf die Bezüge haben der Arbeitnehmer und auch seine Hinterbliebenen.
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