Direktversicherung - ÜberblickWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, welcher von einem Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft zur Altersvorsoge abgeschlossen wird. Später sind sowohl der Arbeitnehmer als auch seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt. Sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber jedoch verlassen haben, wird der Versicherungsvertrag auf ihn übertragen.
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Direktversicherung - Widerruf Bezugsrecht.
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