Direktversicherung - Widerruf Bezugsrecht


Direktversicherung - Widerruf Bezugsrecht

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Lexikon-Eintrag:

Im Normalfall setzt ein Versicherungsnehmer eine bestimmte Person als Bezugsperson ein. Dies geschieht über eine Erklärung gegenüber dem Versicherer. Das bedeutet, im Todesfall fällt die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Hier gilt normalerweise das widerrufliche Bezugsrecht, das heißt, der Versicherungsnehmer kann jederzeit das gewählte Bezugsrecht ändern.

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