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Lexikon-Eintrag:Unter Dispache versteht man die Berechnung von Schadensfällen aus dem Bereich der Havarie, d.h. es muss festgestellt werden, wie hoch ein Schaden am gesamten Schiff, seiner Ladung und Fracht ist. Der zuständige Sachverständige - auch Dispacheur genannt - hat hier die Verteilung des Schadens zu beurteilen und einen Schadensverteilungsplan aufzustellen. Dieser wird dann vom Amtsgericht entweder bestätigt oder korrigiert.
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