DokumentationspflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Jeder Arzt muss die seine Patienten betreffenden Informationen aufzeichnen und mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören u.a. Labor- und Untersuchungsbefunde, Diagnosen, Medikamente und Behandlungsmaßnahmen aller Art. Die Aufzeichnungen dienen dem Arzt selbst als Beleg und Rechenschaft sowie mit- und weiterbehandelnden Ärzten und auch dem Patienten als Informationsquelle.
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