DoppelkarteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Doppelkarte fungierte früher in Deutschland als Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung bei KFZ-An- und Ummeldungen.
Damit war sie genau genommen eine Deckungskarte, bzw. Versicherungsbestätigungskarte, im Rahmen der vorläufigen Deckung durch den neuen
KFZ-Versicherer.
Die Bezeichnung dieses Versicherungsnachweises als Doppelkarte geht hierbei
auf die damalige Praxis der Zulassungsstellen zurück, eine Durchschrift
der Versicherungsbestätigungskarte an die nunmehr zuständige Versicherung weiterzuleiten.
Seit dem 1. Januar 2003 wird diese Datenübertragung nur noch auf elektronischem Wege realisiert, sodass der Begriff Doppelkarte inzwischen obsolet geworden ist.
Der nächste Begriff ist
Doppelversicherung.
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