DoppelversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn bestimmte Risiken durch mehrere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Tritt ein Versicherungsfall ein, so müssen sich die betreffenden Versicherer den Schaden kompliziert aufteilen, da die Versicherungsleistung nicht über den tatsächlich entstanden Schaden hinausgehen darf.
Eine Doppelversicherung kann beispielsweise durch Heirat entstehen, wenn beide Partner ihre Hausrat- oder private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe nehmen.
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Doppelversicherung / Haftpflicht.
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