Doppelversicherung / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Doppelversicherung wird der Umstand bezeichnet, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert ist und die Entschädigungssumme, die jede Versicherungsgesellschaft laut Vertrag leisten muss, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Doppelversicherung kommt sehr oft bei der Haftpflichtversicherung vor. Wenn zwei Singles zusammenziehen und jeder eine Haftpflichtversicherung hat, dann entsteht eine Doppelversicherung.
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Doppelversicherung / Krankenversicherung.
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