Dreiseitige VerträgeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Dreiseitige Verträge sind der sprachlichen Fassung dieses Begriffs zufolge vertragliche Vereinbarungen, die von drei Parteien geschlossen wurden. Im Gesundheitswesen der BRD gibt es hierbei eine oft praktizierte Variante. In der Regel treffen die Landesverbände der Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft eine gemeinsame Übereinkunft, nach der gewisse Patienten eine bestimmte ambulante oder stationäre Behandlung erhalten sollen.
Die Synergieeffekte dieser systemübergreifenden Vernetzung sollen dabei den Informationsfluss fördern, eine bessere Zusammenarbeit besonders in Notfällen ermöglichen, das systeminterne Belegarztwesen fördern sowie nicht zuletzt die Qualität der kurativen Behandlung deutlich verbessern.
Der nächste Begriff ist
Duldungspflicht.
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