Durchgangsarzt


Durchgangsarzt

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Lexikon-Eintrag:

Als Durchgangsarzt (D-Arzt) bezeichnet man von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen und Landesverbänden zugelassene/bestellte Unfallärzte. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse von Internisten und (Unfall-)Chirurgen bezeichnen das spezielle Profil das ein D-Arzt mitbringen muss. Verletzungen die durch einen Arbeitsunfall verursacht wurden und eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben könnten, machen das Aufsuchen eines D-Arztes zur Diagnose und ersten medizinischen Behandlung erfordern. Weiterführende Versorgung und Behandlung durch andere Ärzte können durch den D-Arzt aktiv unterstützt bzw. begleitet werden.

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