EURO - VersicherungsverträgeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Egal ob Hypothekenvertrag oder Lebensversicherung, niemand durfte die Euro-Einführung zum Anlaß nehmen, Verträge einseitig zu kündigen oder Versicherungsbedingungen zu ändern. Laufende Verträge konnten nur mit beiderseitigem Einverständniss geändert werden. Vom 1. Januar 1999 bis 31.12.2001 galt der Vorsatz: kein Zwang, keine Behinderung.
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