Ehegattenarbeitsvertrag


Ehegattenarbeitsvertrag

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Ein Ehegattenarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen dem Inhaber eines Unternehmens als Arbeitgeber und seinem Ehegatten als Arbeitnehmer geschlossen wird. Die Gleichbehandlung des Ehegatten mit evtl. anderen Arbeitnehmern muss gewahrt sein, deswegen unterscheidet sich ein Ehegattenarbeitsvertrag grundsätzlich nicht von anderen Arbeitsverträgen. Finanzielle Vorteile solcher Arbeitsverträge liegen z.B. in der privaten Krankenversicherung: die Beiträge, die für den Ehegatten sowieso anfallen, können bei Bestehen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses betrieblich abgesetzt werden. Auch bei der Rentenversicherung ist eine vorteilhafte Absicherung des Ehepartners durch den Abschluss einer steuerlich günstigen Direktversicherung möglich. Da die Finanzämter Scheinarbeitsverhältnisse zu verhindern suchen, muss mit verstärkten Prüfungen solcher Arbeitsverhältnisse gerechnet werden.

Der nächste Begriff ist Eheschließung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Ehegattenarbeitsvertrag weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.