EhegattenarbeitsvertragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Ehegattenarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen dem Inhaber eines Unternehmens als Arbeitgeber und seinem Ehegatten als Arbeitnehmer geschlossen wird. Die Gleichbehandlung des Ehegatten mit evtl. anderen Arbeitnehmern muss gewahrt sein, deswegen unterscheidet sich ein Ehegattenarbeitsvertrag grundsätzlich nicht von anderen Arbeitsverträgen. Finanzielle Vorteile solcher Arbeitsverträge liegen z.B. in der privaten Krankenversicherung: die Beiträge, die für den Ehegatten sowieso anfallen, können bei Bestehen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses betrieblich abgesetzt werden. Auch bei der Rentenversicherung ist eine vorteilhafte Absicherung des Ehepartners durch den Abschluss einer steuerlich günstigen Direktversicherung möglich.
Da die Finanzämter Scheinarbeitsverhältnisse zu verhindern suchen, muss mit verstärkten Prüfungen solcher Arbeitsverhältnisse gerechnet werden.
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Eheschließung.
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