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Lexikon-Eintrag:Die Eheschließung oder Trauung bezeichnet das Rechtsgeschäft, welches eine Ehe begründet. Vor einem Standesbeamten müssen die Verlobten persönlich erscheinen und eine Willenserklärung abgegeben. Im Gegensatz zur kirchlichen Trauung, die in Deutschland nur kirchenrechtliche Relevanz hat, ist die standesamtliche Eheschließung in Deutschland zivilrechtlich verbindlich.
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