EhrenamtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Tritt man ein Ehrenamt in einem Verein, einer Wohlfahrtsorganisation oder einer änlichen Institutionen an, so sind diese oft gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Die durch den ehrenamtlichen Mitarbeiter entstandenen Schäden werden dann ersetzt. Vorsätzlich entstandene Schäden sind nicht versichert. Unter einem besonderen Versicherungsschutz stehen ehrenamtliche Mitarbeiter bestimmter öffentlich-rechtlicher Institutionen. Diese werden gesetzlich pflichtversichert.
Der nächste Begriff ist
Eigeneinrichtungen der Krankenkassen.
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