Ehrenamt / Haftpflicht


Ehrenamt / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Als eine ehrenamtliche Tätigkeit bezeichnet man ein freiwilliges Engagement in einer Organisation oder einem Verein. Diese Tätigkeiten fallen in der Regel nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, sondern unter den Schutz der Haftpflicht des Vereins. Um dies zu gewährleisten muss das ehrenamtliche Mitglied allerdings in der Versicherungspolice des Vereins namentlich als Mitversicherter benannt werden.

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