Ehrenamt / Krankenversicherung


Ehrenamt / Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freizeit ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von Rentenzahlungen oder Krankenversicherung seitens des Arbeitgebers. Stößt dem ehrenamtlichen Helfer bei der Ausübung seiner Arbeit etwas zu, ist er jedoch durch seine eigene Krankenversicherung abgesichert.

Der nächste Begriff ist Eigenanteil.

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