EigenanteilWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Auch Selbstbeteiligung, Zuzahlung oder Franchise genannt. Dabei versteht man im Versicherungswesen unter Eigenanteil eine gewisse Summe X, den der Versicherungsnehmer im Schadens- bzw. Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Dieser wird im Vorfeld absolut oder prozentual gesetzlich festgelegt bzw. vertraglich vereinbart.
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Eigeneinrichtungender Krankenkassen.
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