Eigeneinrichtungender KrankenkassenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei Eigeneinrichtungen der Krankenkassen handelt es sich um, von einer Krankenkasse errichtete, Behandlungseinrichtungen wie z.B. Zahnkliniken, Röntgeninstitute oder medizindiagnostische Institute. Mit diesen Einrichtungen sollen den Versicherten günstige Möglichkeiten geboten werden, ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Der Betrieb solcher Einrichtungen ist heute nur noch erlaubt, wenn diese vor dem 01.01.1989 errichtet wurde. Heutzutage dürfen nur noch Einrichtung zur Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge gegründet werden.
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Eigenkapital.
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