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Lexikon-Eintrag:Die Ausstattung des Eigenkapitals bzw. die Höhe des Eigenkapitals ist je nach Form des Unternehmens durch das Gesetz geregelt. Unter dem Begriff Eigenkapitalausstattung versteht man im Wesentlichen die Gestaltung der jeweiligen Bilanzpositionen hinsichtlich des Kapitals, welches eigens in ein Unternehmen eingebracht wurde.
Der nächste Begriff ist
Eigenkapitalquote.
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