EigenkapitalquoteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Eigenkapitalquote, kurz EKQ, wird hauptsächlich genutzt, um das Verhältnis von Gesamtkapital und Eigenkapital zuverlässig zu errechnen und anzugeben. In der privaten Krankenversicherung ( PKV ) versteht man unter dem Begriff Eigenkapitalquote eher den Eigenkapitalanteil an sämtlichen Garantiemitteln des versichernden Unternehmens. Für die Unternehmen der PKV ist es zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge unverzichtbar, ausreichendes Eigenkapital zu bilden. Die Höhe dieses Eigenkapitals bemisst sich aufgrund einer zu bedeckenden Solvabilitätsspanne. Damit ist die Eigenkapitalquote ein Maß für die Solvabilität eines Unternehmens. Das Eigenkapital dient dem Unternehmen also hauptsächlich zum Ausgleich kurzfristiger Verluste.
Der nächste Begriff ist
Eigenschaden / Haftpflicht.
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