Eigenschaden / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Eigenschaden ist ein Schaden, der selbst verursacht wurde oder durch eine mitversicherte Person. Eine mitversicherte Person ist beispielsweise, bei privaten Personen, eine im Haushalt mitlebende Person. Bei einer Firma sind die Angestellten oder die mit der Firma im Vertragsverhältnis stehenden Personen mitversichert. Für Eigenschäden kommt die Haftpflichtversicherung i.d.R. nicht auf, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart.
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