Eigentum von GästenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Hausratversicherung reguliert Schäden an Einrichtungen oder Gegenständen im Haushalt des Versicherungsnehmers, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Gegenständen, die sich zwar im eigenen Haushalt befinden, aber anderen Personen, z.B. Gästen, gehören.
Der nächste Begriff ist
Eigenverantwortung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Eigentum von Gästen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|