Eigentum von Gästen


Eigentum von Gästen

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Lexikon-Eintrag:

Die Hausratversicherung reguliert Schäden an Einrichtungen oder Gegenständen im Haushalt des Versicherungsnehmers, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Gegenständen, die sich zwar im eigenen Haushalt befinden, aber anderen Personen, z.B. Gästen, gehören.

Der nächste Begriff ist Eigenverantwortung.

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