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Lexikon-Eintrag:Die Hausratversicherung versichert Gegenstände in der Wohnung. Dies sind vor allem Möbel, Kleidung, Schmuck und Geld. Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind wie z.B. Einbauküchen, müssen bei der Antragstellung benannt werden, um in dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung aufgenommen zu werden.
Der nächste Begriff ist
Einbruchdiebstahl.
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