Eingebrachte Sachen /HaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eingebrachte Sachen sind z.B. Einbau-Möbel oder ein eingeklebter Teppich in einer Wohnung, die im Schadensfall von der Haftpflichtversicherung ersetzt werden. Dies kann nicht nur in Privathaushalten, sondern auch im Hotelgewerbe oder anderen öffentlichen Gebäuden sein. Die eingebrachten Sachen sind unter anderem auch in der Unfallversicherung mitversichert.
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Einheitsversicherung.
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