Einkommensteuer-ErmäßigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Schließt der Versicherungsnehmer eine Krankenversicherung ab, so ist er zur Einkommensteuerermäßigung berechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, auf wessen Leben und zu wessen Gunsten die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Prämien der Krankenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören ebenfalls Beiträge zur Sozial-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherung. Durch die Einkommensteuerermäßigung verringert sich auch die Kirchensteuer.
Der nächste Begriff ist
Einlösungsprämie.
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