EinlösungsprämieWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, vereinbart man einen monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Als Einlösungsprämie wird der erste gezahlte Versicherungsbeitrag bezeichnet. Durch den Erstbeitrag tritt der vereinbarte Versicherungsschutz in Kraft. Bei Nichtzahlung des Erstbeitrages tritt der Versicherungsschutz nicht in Kraft. Die Erlösprämie markiert sozusagen den Versicherungsbeginn.
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