Einmalig gezahltesArbeitsentgeltWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" bezeichnet alle Bezüge, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen gewährt werden, kein laufendes Arbeitsentgelt darstellen und nicht für die Arbeitsleistung in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählen beispielsweise Weihnachtsgeld, Tantiemen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge.
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