EinsichtsrechtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Jeder Patient hat das Recht in seine, vom Arzt angefertigten Krankenunterlagen, einsicht zu nehmen.
Dieses Einsichtsrecht bedarf keiner Begründung.
Alle Dokumente der Krankenakte sind Eigentum des jeweiligen Arztes. Der Patient hat jedoch das Recht von allen Dokumenten eine Kopie zu bekommen. Die Kosten für die Erstellung der Kopien sind dabei vom Patienten zu tragen.
Der nächste Begriff ist
Einstrahlung.
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