Einstufung PflegeversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Nach einem Antrag auf Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Einstufung des Pflegebedürftigen in die unterschiedlichen Pflegestufen durchgeführt, nach denen sich die Höhe der gewährten Leistungen richtet. Die Einteilung in die Pflegestufen erfolgt nach dem notwendigen täglichen Pflegebedarf: in der Pflegestufe I liegt er bei mindestens 1,5 Stunden, in der Pflegestufe II bei mindestens 3 Stunden und in der Pflegestufe III muss der Pflegebedürftige rund um die Uhr Hilfe benötigen. Bei Bedarf wird die Einstufung in die Pflegestufen angepasst.
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