EintrittsalterWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Eintrittsalter bezeichnet das Alter eines Versicherungsnehmers in Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherung. Das Alter muss nicht dem wahren Alter entsprechen: es dient als Bemessungsgrundlage, und ist dann wichtig, wenn ein Risiko an fortschreitendes Alter geknüpft ist, wie etwa private Krankenversicherungen.
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