Ende derMitgliedschaftWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Mitgliedschaft endet, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder der Arbeitnehmer selbst kündigt. Sie kann dann allerdings durch Meldung als Arbeitsloser wieder fortgesetzt werden, nämlich durch die ARGE. Auch endet eine Mitgliedschaft von Studenten nach Ablauf des Semesters im Zeitraum von einem Monat.
Der nächste Begriff ist
Endokarditis.
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