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Lexikon-Eintrag:Vor einer Entbindung, egal ob häuslich oder stationär, zahlen einige private Krankenversicherer eine Entbindungspauschale, die sich in den meisten Fällen nach dem Tagesgeld des Versicherungsnehmers richtet.
Gesetzlich Versicherte erhalten ein Mutterschaftsgeld. Bei der stationären Entbindung bekommen sie für maximal sechs Tage die Leistungen für Unterkunft und Pflege gestellt.
Der nächste Begriff ist
Entbindungspauschale.
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