Entbindungspauschale


Entbindungspauschale

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Lexikon-Eintrag:

Private Krankenkassen zahlen bei der Entbindung eines Kindes eine Entbindungspauschale, deren Höhe abhängig ist von der im Versicherungsvertrag vereinbarten Krankenhaustagegeldhöhe. Im Falle einer Hausgeburt gilt der mit der Krankenversicherung vertraglich festgelegte Stationärtarif. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen keine Entbindungspauschale mehr. Sie wurde im Jahre 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen.

Der nächste Begriff ist Entbindungspfleger.

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