EntgeltfortzahlungsgesetzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im Entgeltfortzahlungsgesetz wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt. Die früher bestehende Ungleichbehandlung von Arbeitern und
Angestellten im Krankheitsfall wurde durch das seit dem 1. Januar 1970 geltende Entgeltfortzahlungsgesetz behoben.
Wenn ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er maximal sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bei länger andauernder Krankheit wird anschließend das niedrigere Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse gewährt.
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Entgeltgrenzen.
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