Entgeltgrenzen


Entgeltgrenzen

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Entgeltgrenze gilt seit dem 1.1.2002 für geringfügig Beschäftigte und Geringverdiener und entscheidet über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Arbeitnehmers. Die Entgeltgrenze liegt bei 400 Euro monatlich. Wird diese Entgeltgrenze nicht überschritten, so muss der Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsbeiträge abführen und hat zugleich weniger Verwaltungsaufwand. Bei einer Überschreitung dieser Grenze wird das Arbeitsverhältnis voll versicherungspflichtig.

Der nächste Begriff ist Entlassungsbericht.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Entgeltgrenzen weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.