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Lexikon-Eintrag:Die Entgeltgrenze gilt seit dem 1.1.2002 für geringfügig Beschäftigte und Geringverdiener und entscheidet über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Arbeitnehmers.
Die Entgeltgrenze liegt bei 400 Euro monatlich. Wird diese Entgeltgrenze nicht überschritten, so muss der Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsbeiträge abführen und hat zugleich weniger Verwaltungsaufwand. Bei einer Überschreitung dieser Grenze wird das Arbeitsverhältnis voll versicherungspflichtig.
Der nächste Begriff ist
Entlassungsbericht.
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