EntmündigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Entmündigung ist eine gerichtliche Anordnung, nach der der Betroffene wegen Geisteskrankheit oder Sucht seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält, der seine Geschäfte für ihn regelt. Seit 1992 gibt es die Entmündigung in Deutschland nicht mehr, sie wurde durch die Betreuung ersetzt. Eine Betreuung ist nicht so umfassend wie eine Entmündigung, so wurde z.B. das Wahlverbot für Entmündigte abgeschafft. Durch eine Vorsorgevollmacht kann im Voraus eine Person bestimmt werden, die im Ernstfall die Betreuungsvollmacht erhalten soll.
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