Entschädigung / HausratversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Entschädigung zahlt die Hausratversicherung, wenn eine versicherte Sache durch eine ebenfalls versicherte Gefahr oder durch eine versicherte Gefahr am Versicherungsort beschädigt oder gar vernichtet wurde. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungspreis der beschädigten bzw. zerstörten Gegenstände; dem Betrag, der gezahlt werden müsste, um diese in gleicher Art und Güte wieder zu erhalten.
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Entschädigungsberechnung / Wohngebäude.
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