Entschädigungsberechnung / WohngebäudeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wird ein Wohngebäude etwa durch Brand oder Wasserschäden beschädigt, führt die Gebäudehaftpflicht eine Entschädigungsberechnung durch, sofern kein Totalschaden des Gebäudes vorliegt. Es wird dabei die Summe berechnet, die zur Wiederherstellung des Gebäudes benötigt wird. Dies beinhaltet neben den ortsüblichen Reparaturkosten auch etwa Architektenkosten und Mehraufwand durch behördliche Auflagen. Voraussetzung ist, dass der bisherige Nutzungszweck erhalten bleibt.
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