Entschädigungsgrenzen / Hausratversicherung


Entschädigungsgrenzen / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

In der Hausratversicherung sind die versicherten Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme, der Entschädigungsgrenze, versichert. Wenn der Wert der beschädigten Gegenstände höher ist, muss der Versicherungsnehmer den über die Entschädigungsgrenze hinausgehenden Schaden also selbst tragen. Bei einzelnen Wertgegenständen, wie z.B. bei Schmuck, Münzen, Instrumenten oder Kunstgegenständen, liegt die Entschädigungsgrenze oft weit unterhalb der Gesamtversicherungssumme, in der Regel bei 20%. Diese Grenze kann aber oft durch zusätzliche Beitragszahlungen erhöht werden.

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